Lücken im Massenspeicher schneller erkennen

Nach Verordnung 3821/85 verlangt die Gesetzgebung, dass im Massenspeicher für jeden Kalendertag ein Eintrag hinterlegt ist. Vor allem, wenn aufgrund von Reparaturen die Fahrzeugbatterie länger abgeklemmt ist, kann es hier allerdings zu Lücken in der Aufzeichnung kommen.

Bisher wurden die Nutzer erst nach Ablauf der Downloadfrist auf Lücken im Massenspeicher hingewiesen. Damit solche Lücken schneller erkannt und zugeordnet werden können, wird jetzt bereits vor Ablauf der Downloadfrist eine Warnung ausgegeben.