Ab dem 31. Dezember 2024 verändert sich die Nachweispflicht des Fahrers. Alle Daten zu Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten müssen dann doppelt so lang mitgeführt werden. Dies bedeutet, dass die bisherige Frist von 28 auf 56 Tage verlängert wird (EU-Verordnung 2020/1054 Absatz 11). Auch der Personenlinienverkehr (EU-Verordnung 2024/1258) ist betroffen und muss die neue Frist einhalten.
Zusätzlich tritt eine weitere Änderung in Kraft. Ein Mitgliedstaat kann bei Kontrolle auch Verstöße ahnden, die nicht im eigenen Hoheitsgebiet begangen wurden (EU-Verordnung 2024/1258 Artikel 19 Absatz 2).
Daher wird eine genaue Kontrolle der bereits erfassten Verstöße, sowie eine zeitnahe Belehrung des Fahrpersonals umso wichtiger. Um diesen Anforderungen besser gerecht zu werden, wurde im für Tacho-Complete– und Tacho-Select-Kunden der Standardzeitraum für die Verstoßkontrolle und Prüfung für „unbekannte Zeiträume“ auf die letzten 56 Tage angepasst. Dieser Zeitraum steht außerdem für diverse Recherchen, wie beispielsweise Kennzahlen (KPI), vorausgewählt zur Verfügung.
