flexiblere Spesen-Regelung: Tätigkeitsstätten mit längerer Toleranzzeit von bis zu 72 Stunden

In der Regel werden Spesen beim Betreten der Tätigkeitsstätte direkt unterbrochen. In der Praxis können jedoch verschiedene Gründe eine Anpassung dieser Regel erfordern. Bisher konnte eine Toleranzzeit von maximal 19 Stunden hinterlegt werden. Erst wenn diese Toleranz überschritten wurde, galt die Abwesenheit ab dem ursprünglichen Betreten der Tätigkeitsstätte als unterbrochen.

Ab sofort ist es möglich, optional eine Tätigkeitsstätte mit einer Verweildauer von bis zu 72 Stunden festzulegen. Mit dieser neuen Regelung können Unternehmen flexibler auf spezielle Arbeitsanforderungen reagieren.

Wird eine Toleranzzeit von 72 Stunden eingestellt, kann sich die Spesenabrechnung um bis zu vier Tage verzögern. Noch offene Berechnungen werden im Speseneditor entsprechend gekennzeichnet.

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