bookmark_borderÜberwachung von Kabotagebeförderungen in der EU

Kabotage bezeichnet den gewerblichen Transport von Gütern oder Personen innerhalb eines Landes durch ein Unternehmen aus einem anderen Land. Innerhalb der Europäischen Union gibt es klare Regelungen zur Kabotage, die darauf abzielen, fairen Wettbewerb sicherzustellen und soziale Standards einzuhalten. Diese sind insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 geregelt.

Regeln für Kabotagebeförderungen

  • Der Beginn einer Kabotagefahrt muss bis zum 3. Tag nach Grenzübertritt erfolgen
  • Innerhalb des Landes dürfen maximal 3 Kabotagebeförderungen durchgeführt werden
  • Die Kabotagefahrten müssen innerhalb von 7 Tagen nach Grenzübertritt in das Land abgeschlossen sein
  • In einem anderen Land wurde eine Kabotagefahrt durchgeführt und das Land wurde danach verlassen. Dann darf die nächste Kabotagefahrt erst nach einer Frist von 4 Tagen begonnen werden

Zur Überwachung dieser Regelungen gibt es im Ortungsportal einen neuen Bereich „Kabotage“. Hier werden alle Aufenthalte im Ausland dargestellt mitsamt der zugehörigen Be- und Entladungen. Somit ist eine schnelle Übersicht gegeben, ob alle Daten vom Fahrer korrekt erfasst wurden oder, ob es irgendwo Probleme geben könnte.

Hinzukommend können Sie sich alle Details zu jeder einzelnen Auslandsfahrt anzeigen lassen. Es wird jeder Grenzübertritt und Be-/Entladevorgang übersichtlich aufgearbeitet.

Voraussetzung dafür ist ein Tacho der 2. Generation, Version 2. Nur auf diesen Tachographen lassen sich die Be- und Entladungen im Ausland erfassen. Aus diesem Grund sind auch die alten Tachographen der 1. Generation seit dem 31.12.2024 im internationalen Verkehr nicht mehr zulässig.

Diese neue Funktion steht allen Kunden mit der Option TachoComplete und TachoSelect ab sofort zur Verfügung