bookmark_borderSpesenbericht listet abzugsfähige Werbungskosten für Fahrer auf

Im Spesenbericht werden beim Anzeigen der zusammenfassenden Besteuerungsdaten jetzt auch die abzugsfähigen Werbungskosten für Fahrer mit aufgeführt. Dies kann der Fahrer steuerlich geltend machen, wenn die Übernahme der Kosten für Verpflegung unter dem gesetzlichen Verpflegungsmehraufwand liegt. Im gleichen Zuge wurde das Layout für die Steuerberechnung im Bericht angepasst und die Daten sind jetzt in einem eigenen Abschnitt zu sehen.