bookmark_borderÜberwachung von Kabotagebeförderungen in der EU

Kabotage bezeichnet den gewerblichen Transport von Gütern oder Personen innerhalb eines Landes durch ein Unternehmen aus einem anderen Land. Innerhalb der Europäischen Union gibt es klare Regelungen zur Kabotage, die darauf abzielen, fairen Wettbewerb sicherzustellen und soziale Standards einzuhalten. Diese sind insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 geregelt.

Regeln für Kabotagebeförderungen

  • Der Beginn einer Kabotagefahrt muss bis zum 3. Tag nach Grenzübertritt erfolgen
  • Innerhalb des Landes dürfen maximal 3 Kabotagebeförderungen durchgeführt werden
  • Die Kabotagefahrten müssen innerhalb von 7 Tagen nach Grenzübertritt in das Land abgeschlossen sein
  • In einem anderen Land wurde eine Kabotagefahrt durchgeführt und das Land wurde danach verlassen. Dann darf die nächste Kabotagefahrt erst nach einer Frist von 4 Tagen begonnen werden

Zur Überwachung dieser Regelungen gibt es im Ortungsportal einen neuen Bereich „Kabotage“. Hier werden alle Aufenthalte im Ausland dargestellt mitsamt der zugehörigen Be- und Entladungen. Somit ist eine schnelle Übersicht gegeben, ob alle Daten vom Fahrer korrekt erfasst wurden oder, ob es irgendwo Probleme geben könnte.

Hinzukommend können Sie sich alle Details zu jeder einzelnen Auslandsfahrt anzeigen lassen. Es wird jeder Grenzübertritt und Be-/Entladevorgang übersichtlich aufgearbeitet.

Voraussetzung dafür ist ein Tacho der 2. Generation, Version 2. Nur auf diesen Tachographen lassen sich die Be- und Entladungen im Ausland erfassen. Aus diesem Grund sind auch die alten Tachographen der 1. Generation seit dem 31.12.2024 im internationalen Verkehr nicht mehr zulässig.

Diese neue Funktion steht allen Kunden mit der Option TachoComplete und TachoSelect ab sofort zur Verfügung

bookmark_borderKontrollzeitraum von 28 auf 56 Tage erhöht

Ab dem 31. Dezember 2024 verändert sich die Nachweispflicht des Fahrers. Alle Daten zu Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten müssen dann doppelt so lang mitgeführt werden. Dies bedeutet, dass die bisherige Frist von 28 auf 56 Tage verlängert wird (EU-Verordnung 2020/1054 Absatz 11). Auch der Personenlinienverkehr (EU-Verordnung 2024/1258) ist betroffen und muss die neue Frist einhalten.

Zusätzlich tritt eine weitere Änderung in Kraft. Ein Mitgliedstaat kann bei Kontrolle auch Verstöße ahnden, die nicht im eigenen Hoheitsgebiet begangen wurden (EU-Verordnung 2024/1258 Artikel 19 Absatz 2).

Daher wird eine genaue Kontrolle der bereits erfassten Verstöße, sowie eine zeitnahe Belehrung des Fahrpersonals umso wichtiger. Um diesen Anforderungen besser gerecht zu werden, wurde im für Tacho-Complete– und Tacho-Select-Kunden der Standardzeitraum für die Verstoßkontrolle und Prüfung für „unbekannte Zeiträume“ auf die letzten 56 Tage angepasst. Dieser Zeitraum steht außerdem für diverse Recherchen, wie beispielsweise Kennzahlen (KPI), vorausgewählt zur Verfügung.

bookmark_borderÜberschreitung der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit im Ausnahmefall – DigiTacho

Gemäß Verordnung 2020/1054 dürfen Fahrer bei unvorhersehbaren Situationen die tägliche und die wöchentliche Lenkzeit um bis zu 1 Stunde überschreiten. Diese Ausnahme ist nur möglich um die Betriebsstätte ihres Arbeitgebers oder den eigenen Wohnsitz zu erreichen, um dort eine reguläre Wochenruhezeit einzulegen.

Haben die Fahrer bei unvorhersehbaren Situationen eine durchgängige Fahrtunterbrechung von 30 Minuten vor der Überschreitenden Fahrtunterbrechung eingelegt, dürfen sie ihre Lenkzeit im Ausnahmefall um 2 Stunden verlängern. Auch hier müssen die Fahrer die Betriebsstätte ihres Arbeitgebers oder ihren Wohnort anfahren, um dort eine reguläre Wochenruhezeit einzulegen.

YellowFox mahnt bereits seit längerem diese Lenkzeitüberschreitung in der obigen Situation an. Bisher musste man die daraus resultierenden Verstöße per Hand ausklammern. Neu hinzugekommen ist jetzt eine Einstellung „Lenkzeitüberschreitung vor Wochenende“, um diese Fälle automatisch zu erkennen und von vornherein nicht als Verstoß auszuweisen. Diese Konfiguration wird im TachoComplete-Modul in den Einstellungen>Verstoßeinstellungen vorgenommen.

Die neue Einstellung steht ab sofort zur Verfügung.

bookmark_borderNeue Regelungen für den Personengelegenheitsverkehr – DigiTacho

Im April dieses Jahres wurden mit der EU-Verordnung 2024/1258 kurzfristig neue Regelungen und Ausnahmen für den Personengelegenheitsverkehr beschlossen. Diese Regeln wurden nun für die Digitacho-Tageslenkzeiten und die Verstoßberechnung in YellowFox integriert.

  • Artikel 7: Die Lenkzeitunterbrechung ist nicht mehr starr an das Schema 45min oder 15min + 30min gebunden. Stattdessen sind auch 2 beliebige Ruhepausen von jeweils mindestens 15 Minuten möglich, wenn die Summe der Pausen 45 Minuten beträgt.
    • Beispiel: 30min + 15min oder 23min + 22min
  • Artikel 8 Absatz 2a: Es ist möglich den Schichttag von 24 Stunden auf bis zu 25 Stunden zu verlängern, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Eine Verlängerung, wenn die Lenkdauer an diesem Tag maximal 7 Stunden beträgt und die Reisedauer mindestens 6 Tage umfasst.
    • Zwei Verlängerungen, wenn am jeweiligen Tag die Lenkdauer von 7 Stunden nicht überschritten wird und die Reisedauer mindestens 8 Tage umfasst.
  • Artikel 8 Absatz 6a: Die Zusammenlegung von 2 Schichtwochen zu einer 12-Tage Schichtwoche ist auch bei Reisen im Inland zulässig.

Die Verordnung ist am 22. Mai 2024 in Kraft getreten.